Diese Dokumente sollen fuer die Verbandsarbeit verwendet werden und sind fuer die Mitglieder des Feuerwehrverbandes Altmarkkreis Salzwedel e.V. bestimmt.
Informieren darf sich jeder.
| Anmeldungsformular für Veranstaltungen | ||
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| Nachteil für Feuerwehr: | - 100%Zuschlagauf Normal-Tarif - kein 20%iger Nachlass - unnötige Kosten - Verärgerung |
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| Nachteile für Feuerwehr: | - aufwendiger Schriftverkehr - kein 20%iger Nachlass - unnötige Kosten - Verärgerung - ggfs. 100% Zuschlag auf Normaltarif |
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| 1. | Jahresversammlungen, Monatsversammlungen, Vortragsabende und Kameradschaftsabende, sofern |
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| 2. | Feuerwehr-Leistungswettkämpfe, Tag der offenen Tür, Werbevorführungen, Schau- und Einsatzübungen sowie feuerwehr-technische Vorführungen im Freien, sofern: die Veranstaltung nicht Teil einer mehrtägigen Veranstaltung ist, - die Musikaufführungen insgesamt nicht 45 Minuten überschreiten |
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| 3. | Festzüge im Zusammenhang mit nur eintägigen Veranstaltungen der Feuerwehr, bei denen ausschließlich Feuerwehnnusikzüge und/oder Feuerwehrspielmannszüge musikalisch mitwirken und keine Tonträgerwiedergaben erfolgen. | |
| 4. | Festakte, die vor Stuhlreihen stattfinden (ohne Bewirtung) und die nicht im Zusammenhang mit anderen Veranstaltungen stehen. | |
| 5. | Totenfeiern | |
| 6. | Veranstaltungen der Jugendfeuerwehren fallen unter Veranstaltungen der Feuerwehren/Mitgliedsverbände, da diese Bestandteil der Feuerwehr/des Mitgliedsverbandes sind. Eingeschlossen sind hierbei die Musiknutzungen in Zeltlagern der Jugendfeuerwehren. | |
| 7. | Nutzung von Musikwiedergabegeräten zur internen Vereinsarbeit bzw. in Aufenthaltsräumen der Feuerwehren, wie Radiogeräte, Fernsehgeräte, CD-Player bzw. Kassettenrecorder und Videorecorder. | |
| 8. | Feuerwehrsportwettkämpfe mit lediglich musikalischer Umrahmung. | |
| 1. | Veranstaltungen mit Tanz | |
| 2. | Veranstaltungen bei denen Eintrittsgeld bzw. sonstiges Entgelt erhoben wird | |
| 3. | Veranstaltungen bei denen die Feuerwehr nur Mitveranstalter ist, z.B.: | |
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| 4. | Frühschoppen | |
| 5. | Alle sonstigen Musiknutzungen, die über die Vereinbarung im Pauschalvertrag hinausgehen | |
| Beachten: | ||
| Für diese Musiknutzungen ist die rechtzeitige, d.h. vorherige, Meldung an die GEMA erforderlich. Die Anmeldung kann mit Meldeformular (wird von der GEMA zur Verfügung gestellt oder per FaxAbruf) oder ggfs. auch formlos schriftlich, per e-mail, Fax oder telefonisch vorgenommen werden. Die Abrechnung wird nach den jeweils geltenden Vergütungssätzen vorgenommen. Auf alle rechtzeitig und vollständig gemeldeten Veranstaltungen wird ein Gesamtvertragsnachlass von 20% eingeräumt. |
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| Musiknutzung | Einzelabrechnung je Veranstaltung Mindestbetrag Netto zzgl. 7% |
Pauschal- vereinbarung LFV |
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| 1. | Jahresversammlungen, Monatsversammlungen, Vortragsabende und Kameradschaftsabende, sofern | 26,16 | Pauschal |
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Pauschal | ||
| 2. | Feuerwehr-Leistungswettkämpfe, Tag der offenen Tür, Werbevorf'ührungen, Schau- und Einsatzübungen sowie feuerwehr-technische Vorführungen im Freien, sofern | 26,16 | Pauschal |
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Pauschal | ||
| 3. | Festzüge im Zusammenhang mit nur eintägigen Veranstaltungen der Feuerwehr, bei denen ausschließlich Feuerwehrmusikzüge und/oder Feuerwehrspielmannszüge musikalsich mitwirken und keine Tonträgerwiedergaben erfolgen. | 24,40 | Pauschal |
| 4. | Festakte, die vor Stuhlreihen stattfinden (ohne Bewirtung) und die nicht im Zusammenhang mit anderen Veranstaltungen stehen. | 26,16 | Pauschal |
| 5. | Totenfeiem | 26,16 | Pauschal |
| 6. | Veranstaltungen der Jugendfeuerwehren, sofern | 26,16 | Pauschal |
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Pauschal | ||
| 7. | Nutzung von Musikwiedergabegeräten zur internen Vereinsarbeit bzw. in Aufenthaltsräumen der Feuerwehren | ||
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38,84 93,73 72,00 213,00 |
Pauschal | |
| 8. | Feuerwehrsportwettkämpfe mit lediglich musikalischer Umrahmung | 20,04 | Pauschal |
| 592,81 | 26,16 | ||
| abzüglich 20% Nachlaß DFV | 118,56 | 5,23 | |
| abzüglich Nachlaß 30% für LFV | 6,28 | ||
| Gesamtbeträge (netto) | 474,25 | 14,65 |
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